Antwortkarte

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1872 erschienen die ersten Postkarten mit anhängender Antwortkarte, die später auch mit eingedrucktem Postwertzeichen verkauft wurden. Dadurch bezahlte der Absender bereits das Porto für die Antwort durch den Empfänger. Verwendung: Der erste Absender beschreibt den Frageteil und schickt die Doppelkarte an den Empfänger. Dieser entfernt den Frageteil und schickt nur den Antwortteil zurück. Ungebrauchte Antwortkarten sind immer zusammenhängende Doppelkarten, bestehend aus je einem Frage- und Antwortteil. Das Format einer ganzen Antwortkarte entspricht zweimal der Größe einer normalen Postkarte. Diese war auf das Format einer einfachen Postkarte zusammengeklappt. Verwendung: Der erste Absender beschreibt den Frageteil und schickt die Doppelkarte an den Empfänger. Dieser entfernt den Frageteil und schickt den Antwortteil zurück. Sowohl der Frage- wie Antwortteil ist mit einem portogerechten Wertstempel versehen. Im Jahre 1992 verfügte die Generaldirektion der Deutschen Bundespost Postdienst die Einstellung der Aufträge für Antwortkarten. Die Restbestände wurden aufgebraucht. Zusammenhängende Antwortkarten hin und zurück gebraucht waren zwar nicht erlaubt, können aber vorkommen. Antwortkarten, die für den Verkehr ins Ausland bestimmt waren, haben im Anschriftteil weder Postleitzahlkreise noch Leitvermerke (Straße, Haus-Nr. usw.).


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